Also habe ich mich zunächst an Trade Republic gewendet, und auf die gesetzliche Lage hingewiesen. Darauf kam folgende Antwort:
Hallo Jonas,
vielen Dank für Deine Depoteröffnung bei Trade Republic und Deine Einzahlung!
Um unseren gesetzlichen Pflichten nachzukommen, dürfen wir leider nur Gelder annehmen, die von einem Konto in Deutschland überwiesen wurden.
Dein Geld überweisen wir also sofort an Dich zurück. Wir würden uns freuen, wenn Du eine neue Einzahlung von einem Konto, das in Deutschland geführt wird, ausführst.
Wir sehen uns in der App!
Viele Grüße
DEIN TRADE REPUBLIC TEAM
Naja, mag sein, dass das Gesetz solche Konten tatsächlich nicht einschließt.Hallo Jonas,
vielen Dank für Deine Nachricht.
wir nehmen an, dass Du bezüglich der angeblichen Diskriminierung von Auslandskonten auf Artikel 9 (2) der SEPA-Verordnung Nr. 260/2012 Bezug nimmst.
Wir führen als Broker keine Giralkonten für Dich.
Die IBAN, die wir zur Verrechnung von Anschaffungen/Veräußerungen/Erträgen/Steuerabführungen vergeben, ist eine „virtuale" IBAN.
Insofern gehen wir davon aus, dass das zur Verrechnung genutzte Treuhandsammelkonto kein Zahlungskonto im Sinne der SEPA-VO ist.
Aufgrund der erhöhten Pflichten, aus dem Geldwäschegesetz bei Zahlungseingängen aus dem Ausland, nehmen wir momentan nur Gelder von deutschen Konten an. Um unsere Prozesse einfach zu halten und die Kosten für Dich zu senken, haben wir uns dafür entschieden, nur Gelder von deutschen Konten anzunehmen.
Wir danken für Dein Verständnis.
Viele Grüße
Dein Trade Republic Team
Faktisch bleibt es nichtsdestotrotz eine Diskriminierung ausländischer IBANs.
Es steht dem Gedanken eines barrierefreien EU-weiten Binnenmarktes entgegen.
Ausländische Banken, die Girokonten EU-weit anbieten, werden so also diskriminiert und der Wettbewerb wird verzerrt.
Eben weil diese ausländischen Banken dann den Wettbewerbsnachteil haben, nicht überall gleichberechtigt einsatzfähig zu sein (hier im Beispiel: Nutzung von Trade Republic nicht möglich). Dann greift der Konsument notgedrungen zu den Produkten deutscher Banken.
Schade, dass Trade Republic in dieser Hinsicht (der Idee eines fairen Wettbewerbs innerhalb des EU-Binnenmarktes) so stur ist.
Auf meine Frage, auf welches Gesetz zur Geldwäscheprävention sich Trade Republic genau bezöge, wurde übrigens gar nicht erst eingegangen;
Guten Tag,
meine letzte Anfrage zum Thema IBAN-Diskriminierung wurde nur unzureichend beantwortet.
Auf meine Frage, warum nur DE-IBANs als Referenzkonto hinterlegt werden können, kam als Antwort ein pauschales "gesetzliche Bedingungen".
Ich möchte gerne wissen, auf welche Gesetze Sie sich genau beziehen.
Immerhin dürfen laut EU-Regulierung Personen und Unternehmen aus Wettbewerbsgründen nicht aufgrund der IBAN-Länderkennung diskriminiert werden:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 60&from=DE
Besonders Artikel 9(1) ist in diesem Zusammenhang interessant.
Ich bitte um eine Prüfung des Sachverhalts durch ihre Rechtsabteilung und Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Jonas Fitz
Da man bei Trade Republic anscheinend nicht bereit ist für einen barrierefreien EU-Binnenmarkt, habe ich mich bei der Aufsichtsbehörde BaFIn beschwert. Nach einiger Zeit kam folgendes Schreiben der BaFin:
Mal sehen, wie sich die Sache entwickeln wird.